Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Ich bin für die kassenärztliche Versorgung im Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zugelassen.
Psychotherapien auf der Basis dieses Richtlinienverfahrens können daher für Versicherte der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen über die
jeweiligen Kassen abgerechnet werden.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei privaten Kassen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Verträge zwischen Krankenkasse und
Versicherten.
Hinweis: Eine Abrechnung über einen sogenannten "Basisvertrag" für privatärztliche Behandlung (z.B. Wahltarif
"BKK Arzt privat") ist nicht möglich.
Andere Therapieformen
Tanztherapie und andere Spezialverfahren können in bestimmten Aspekten in eine Richtlinientherapie eingebunden werden.
Eine ausschließliche Behandlung mit einer Körpertherapie ist jedoch keine Leistung der
gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und muss ggf. privat finanziert werden. Die Kosten werden nach GOÄ berechnet.
Hinweis: Sollte eine Suchterkrankung bestehen, ist eine ambulante
Psychotherapie erst nach einer suchttherapeutischen Maßnahme möglich.