BEHANDLUNGSKOSTEN

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Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen 

 

Ich bin für die kassenärztliche Versorgung im Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zugelassen.

Psychotherapien auf der Basis dieses Richtlinienverfahrens können daher für Versicherte der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen über die jeweiligen Kassen abgerechnet werden.  

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei privaten Kassen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Verträge zwischen Krankenkasse und Versicherten.

 

Hinweis: Eine Abrechnung über einen sogenannten "Basisvertrag" für privatärztliche Behandlung (z.B. Wahltarif "BKK Arzt privat") ist nicht möglich.

 

Andere Therapieformen

 

Tanztherapie und andere Spezialverfahren können in bestimmten Aspekten in eine Richtlinientherapie eingebunden werden.

Eine ausschließliche Behandlung mit einer Körpertherapie ist jedoch keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und muss ggf. privat finanziert werden. Die Kosten werden nach GOÄ berechnet. 

 

Hinweis: Sollte eine Suchterkrankung bestehen, ist eine ambulante Psychotherapie erst nach einer suchttherapeutischen Maßnahme möglich.